Auf Produkte, die mit dem Hinweis „4 Jahre Garantie auf die Bespannung “ versehen sind, wie im Folgenden abgebildet
garantiert die Solero Trading B.V., Industrieweg 210, 5683 CH Best dem Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen, dass die an den Garantienehmer in Deutschland und Österreich gelieferten Schirmbespannungen der Solero-Schirme innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren ab Rechnungsdatum frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sind.
Diese Garantie ist eine freiwillige Leistung des Garantiegebers.
Die gesetzlichen Rechte auf Gewährleistung (z.B. Nacherfüllung, Rücktritt, Schadensersatz und Minderung) oder auf Produkthaftung werden durch diese Garantie nicht berührt.
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte können somit unabhängig von der Garantie ohne Einschränkungen geltend gemacht werden.
I. Garantiegeber:
Garantiegeber ist die
Solero Trading B.V.
Industrieweg 210
5683 CH Best - Niederlande
Telefon: +31(0)499 375327
II. Räumliche Reichweite der Garantie
Räumliche Reichweite der Garantie sind die Bundesrepublik Deutschland und Österreich
III. Beginn und Dauer der Garantie
Die Garantie gilt für eine Frist von 4 Jahren ab Kaufdatum.
Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch. Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen.
IV. Umfang der Garantie
Der Garantiegeber garantiert, dass die Schirmbespannungen frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sind.
Treten während der Garantiefrist Material- oder Verarbeitungsfehler auf, wird der Garantiegeber diese beheben.
Dabei kann der Garantiegeber nach eigener Wahl
die Reparatur vornehmen
ein Ersatzprodukt liefern
den Kaufpreis erstatten
Die Garantie umfasst keine darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche.
Gesetzliche Ansprüche werden durch die Garantie nicht beeinträchtigt.
V. Ausschlüsse
Schutzabdeckungen sind von der Garantie ausgenommen.
Die Garantie auf die Bespannungen erlischt, wenn
das Produkt Schäden oder Verschleißerscheinungen aufweist, die durch einen von der normalen Bestimmung und den Vorgaben des Herstellers (gemäß Bedienungsanleitung) abweichenden Gebrauch verursacht sind,
das Produkt von Personen, die vom Garantiegeber hierzu nicht autorisiert sind, repariert oder abgeändert wurde
das Produkt mit Nicht-Originalzubehör oder Nicht-Originalersatzteilen verwendet wurde.
VI. Geltendmachung der Garantie
Zur Geltendmachung von Garantieansprüchen müssen diese innerhalb der Garantiefrist bei Oliver Cornelisses e.U. angezeigt werden. Die Anzeige kann telefonisch, per E-Mail oder Brief gegenüber unserem Kundendienst vorgenommen erfolgen. Unser Kundendienst ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 09.00 Uhr und 16.30 Uhr, Freitags in der Zeit zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr unter der Telefonnummer +43 3332 63635 per E-Mail unter info@solero-sonnenschirme.at erreichbar.
Unsere Postanschrift lautet Sonnenschirme & Co,
Oliver Cornelisses e.U., Brühlgasse 9, 8230 Hartberg, Österreich.
Der Garantienehmer wird gebeten, bei der Geltendmachung der Garantie, die jeweilige Rechnungsnummer sowie das Kaufdatum und die Bezeichnung des Modells anzugeben.Die Geltendmachung der Garantie setzt die Vorlage der Originalrechnung des gekauften Produktes voraus.
VII. Anwendbares Recht
Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.